FAQ

Ihr fragt. Wir antworten. Ehrlich.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Landespflegerat Baden-Württemberg e.V., von der Mitgliedschaft über Beiträge bis zur Vereinsstruktur. Die Grundlage bilden unsere Satzung und die Beitragsordnung (Stand: 24. November 2025). 

Allgemeines zum LPR

Der Landespflegerat Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Sitz in Stuttgart. Er vereint als Dachverband Berufsverbände und Fachgesellschaften der Pflege und des Hebammenwesens im Land. Gemeinsam setzen wir uns für eine hochwertige, zukunftsorientierte Gesundheits- und Pflegeversorgung ein und stärken die Pflegeprofession nachhaltig auf Landesebene.

Unser Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Im Kern geht es uns um die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Bündelung und Vertretung der Interessen der Pflegenden und Hebammen in Baden-Württemberg, die Weiterentwicklung von Bildung, Wissenschaft und Qualität im Gesundheitswesen sowie die Mitgestaltung bei Veränderungen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen.

Der LPR bringt die Perspektive der professionell Pflegenden und Hebammen aktiv in politische Entscheidungsprozesse ein. Konkret bedeutet das: Wir beraten politische Gremien auf Landesebene in allen Fragen rund um Gesundheit, Pflege und Hebammenwesen. Wir wirken bei der Erarbeitung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen mit. Wir gestalten Strukturveränderungen aktiv mit – etwa durch Vertretung in Gremien, Arbeitsgemeinschaften und Bündnissen, die der Patientensicherheit und Versorgungssicherung dienen. Wir machen die Bedeutung professioneller Pflege und des Hebammenwesens durch Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen sichtbar. Wir fördern die Qualitätsentwicklung in allen berufsrelevanten Feldern, zum Beispiel durch Beratung und Konzepterstellung. Wir setzen uns für den Berufsnachwuchs und die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe ein. Und wir stärken die Kompetenzen der Berufsangehörigen durch Bildungsangebote, etwa durch Kurse, Schulungen und Publikationen.

Nein. Der Landespflegerat ist parteipolitisch und religiös neutral. Wir vertreten den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität.

Der LPR finanziert sich über Mitgliedsbeiträge seiner ordentlichen und fördernden Mitglieder. Als gemeinnütziger Verein arbeiten wir vollständig ehrenamtlich. Darüber hinaus sind wir auf Spenden angewiesen, um unsere Arbeit wirksam gestalten zu können.

Mitgliedschaft

Wir unterscheiden zwei Formen der Mitgliedschaft:

  • Ordentliche Mitglieder: Verbände und Fachgesellschaften des Pflege-, Hebammen- und Gesundheitswesens.
  • Fördernde Mitglieder: Voll geschäftsfähige natürliche Personen des Pflege-, Hebammen- und Gesundheitswesens – also zum Beispiel Pflegefachpersonen, Hebammen oder andere Fachkräfte im Gesundheitswesen.

Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand beantragt. Mit der Antragstellung erkennen Sie die Satzung und alle Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Den Antrag können Sie direkt über das Antragsformular auf unserer Webseite stellen.

Nein, ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme; eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mitgliedsbeitrags.

Ja, bei Verstoß gegen die Vereinsinteressen ist das möglich. Bei ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Beirat mit einfacher Mehrheit, bei fördernden Mitgliedern der Vorstand. Vor jedem Ausschluss hat das betroffene Mitglied vier Wochen Zeit, persönlich Stellung zu beziehen.

Beiträge und Kosten

Die Beiträge richten sich nach der Art der Mitgliedschaft:

  • Ordentliche Mitglieder (Verbände/Fachgesellschaften): 300,00 € pro Jahr
  • Fördernde Mitglieder (Einzelpersonen): 60,00 € pro Jahr
  • Reduzierter Beitrag für fördernde Mitglieder: 30,00 € pro Jahr, für Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende und Studierende sowie Personen, die bereits Mitglied in einem ordentlichen Mitgliedsverband des LPR sind.

Der Jahresbeitrag ist jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres im Voraus fällig.

Ordentliche Mitglieder zahlen bei Eintritt im laufenden Kalenderjahr stets den vollen Jahresbeitrag. Für fördernde Mitglieder wird der Beitrag anteilig nach Quartalen berechnet.

Der Beitrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Alle Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Falls der Einzug aus Gründen scheitert, die das Mitglied zu vertreten hat, sind die entstandenen Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

Ordentliche Mitglieder können auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden. Über die Befreiung entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Bei einem Rückstand von mehr als zwei Monaten erfolgt eine schriftliche Mahnung. Bleibt die Zahlung trotz zweimaliger Mahnung aus, kann der Vorstand ein Ausschlussverfahren nach Maßgabe der Satzung einleiten. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beiträge bleibt davon unberührt.

Ja, die Mitgliederversammlung kann Umlagen bis zur Höhe des Dreifachen des jährlichen Mitgliedsbeitrags beschließen. Auch Aufnahmegebühren und Gebühren für besondere Leistungen sind möglich.

Struktur und Organe

Der Verein hat drei Organe: die Mitgliederversammlung als oberstes Beschlussorgan, den Vorstand als Leitungsgremium und den Beirat als operatives Organ.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden Ronny Brosende, den zwei Stellvertreter*innen Anne-Katrin Gerhardts und Oliver Hommel, dem Schriftführer Prof. Dr. Marcus Mittenzwei und der Schatzmeisterin Barbara Driescher.

Er wurde am 07. Januar 2025 für vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt und führt die laufenden Geschäfte, repräsentiert er den Verein nach außen und setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Die Vorstandsarbeit ist grundsätzlich ehrenamtlich.

Der Beirat ist das operative Organ des Vereins. Jedes ordentliche Mitglied kann bis zu sechs Delegierte in den Beirat entsenden. Auch fördernde Mitglieder können auf Antrag durch Beschluss des Vorstandes in den Beirat aufgenommen werden. Der Beirat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berät den Vorstand in fachlichen und politischen Fragen.

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie kann in Präsenz, virtuell oder hybrid durchgeführt werden. Weitere Sitzungen können bei Bedarf einberufen werden oder müssen einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies fordert.

Ordentliche Mitglieder haben jeweils 6 Stimmen. Fördernde Mitglieder haben 1 Stimme. Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit aller ordentlichen Mitglieder erforderlich.

Datenschutz und Rechte

Der LPR verarbeitet personenbezogene Daten unter strenger Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ihre Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der Vereinszwecke verwendet. Allen Vereinsorganen und -mitarbeitenden ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder Dritten zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden aus dem Verein.

Ihnen stehen umfassende Rechte zu: Auskunft (Art. 15 DS-GVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21) sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77).

Sie sind verpflichtet, dem Verein Änderungen Ihres Namens, Ihrer Bankverbindung, Ihrer Anschrift sowie Ihrer E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Stand: März 2026 | Grundlage: Satzung und Beitragsordnung des LPR BaWü (24.11.2025)

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Dann melden Sie sich gerne bei uns! Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite unter Kontakt, oder Sie schreiben uns direkt an info@lpr-bw.de.

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